„Vorsorge treffen“ ist ein sehr umfassendes Thema. Neben der Regelung der dereinstigen Bestattung und des Nachlasses, gehört auch das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung dazu und sollte nicht unbeachtet gelassen werden. Schließlich kann jeder in die Situation kommen, nicht mehr eigenständig handeln zu können – sei es durch einen tragischen Unfall oder eine Krankheit.
Viele Menschen fragen sich, warum sie eine Vollmacht für den Vorsorgefall verfassen sollen, denn sie haben Familie oder einen Partner, der sich um alles kümmern wird. Aber selbst nahestehende Personen dürfen für Sie nicht einfach Rechtsgeschäfte übernehmen, sondern müssen auch bevollmächtigt oder als Betreuer bestellt werden, egal ob es sich für den Zugriff auf das Konto oder um medizinische Entscheidungen handelt.
Im Folgenden haben wir die notwendigsten Verfügung/Vollmachten kurz erklärt. Im Internet findet man eine Vielzahl von Mustern und Dokumenten, mitunter auch zum kostenlosen Herunterladen und Ausfüllen. Aufgrund der Vielfalt an Möglichkeiten und umfangreichen Vorschriften raten wir Ihnen trotzdem einen Rechtsbeistand aufzusuchen, um sicher zu gehen, dass die Verfügung bzw. Vollmacht auch ihre uneingeschränkt gewünschte Gültigkeit hat.
Bitte achten Sie auch auf die Aufbewahrung dieser Dokumente. Sie sollten so aufbewahrt werden, dass darauf jederzeit von dem Betroffenen selbst und seinen Angehörigen zugegriffen werden kann als auch die befugten Personen Zugriff zu diesen Dokumenten haben.
Patientenverfügung
Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitsstandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt werden muss.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für alle oder bestimmte Aufgaben aller Lebensbereiche bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung und sollte deshalb nicht leichtfertig erteilt werden.